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Allgemeines

Personal

Personal in MAK253,66
Auszubildende47
Teilzeitquote (ohne Anwärter)40,7 %

Stand 01.01.2024

Amtsbezirk

Regulärer Amtsbezirk

Der Amtsbezirk des Finanzamts Aschaffenburg umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Aschaffenburg mit einer Fläche von 62,76 qkm und 72.918 Einwohnern und das Gebiet des Landkreises Aschaffenburg mit einer Fläche von 699,06 qkm und 177.000 Einwohnern (Stand: 31.12.2023).

Erweiterter Amtsbezirk

Für folgende Bereiche erstreckt sich die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Aschaffenburg auch auf die Amtsbezirke anderer Finanzämter:

BereichFinanzamtsbezirk
Veranlagung von Körperschaften (ohne Lohnsteuer)Finanzamt Obernburg
Betriebsprüfung der gewerblichen und freiberuflichen Groß-, Mittel- und KleinbetriebeFinanzamt Obernburg
UmsatzsteuerprüfungFinanzamt Obernburg
Lohnsteuerprüfung für Arbeitgeber mit mehr als 499 BeschäftigtenFinanzamt Obernburg
LiquiditätsprüfungFinanzamt Obernburg
Amtlich landwirtschaftlicher SachverständigerFinanzamt Lohr a. Main
Finanzamt Obernburg
Finanzamt Würzburg

Aufgaben

Das Finanzamt Aschaffenburg ist insbesondere sachlich zuständig für die Festsetzung und Erhebung …

  • der Einkommensteuer
  • der Körperschaftsteuer
  • der Lohnsteuer
  • des Solidaritätszuschlags
  • der Umsatzsteuer

sowie für die Festsetzung

  • der Eigenheimzulage
  • des Gewerbesteuermessbetrags
  • der Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz (InvZulG).

Zuständig für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist die zentralisierte Finanzkasse beim Finanzamt Bad Kissingen.

Weitere Informationen über die Arbeitsbereiche im Finanzamt Aschaffenburg und über andere zuständige Finanzbehörden finden Sie in unserer Rubrik Kontakt / Ansprechpartner.

Zuständigkeit anderer Finanzbehörden

Steuerliche AngelegenheitZuständige Finanzbehörde
Zahlungsverkehr (Finanzkasse)Finanzamt Bad Kissingen
GrunderwerbsteuerFinanzamt Bad Kissingen
Erbschaft- und SchenkungssteuerFinanzamt Lohr a.M.
Bewertung anderer Wirtschaftsgüter als GrundvermögenFinanzamt Lohr a.M.
KraftfahrzeugsteuerZollverwaltung
Feuerschutzsteuer, VersicherungsteuerBundeszentralamt für Steuern
Rennwett- und LotteriesteuerZentralfinanzamt Nürnberg
gesonderte Feststellungen nach AStG sowie nach § 180 Abs. 5 AOZentralfinanzamt Nürnberg
Besteuerung der in Ausland ansässigen Werkvertragsunternehmen aller Rechtsformen (außerhalb der Baubranche) und deren Arbeitnehmer sowie die Lohnsteuererhebung (§38 Abs.1 S.1 EStG) und Einkommensbesteuerung der ausländischen Verleiher außerhalb des BaubereichsZentralfinanzamt Nürnberg
Bußgeld und StrafsachenFinanzamt Würzburg
SteuerfahndungFinanzamt Würzburg